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Sicher in Indien investieren – Bund übernimmt wieder Garantien für Investitionen

Seit Kündigung des deutsch-indischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrags (IFV) im Juni 2017 durch Indien hat der Bund keine Garantien für deutsche Investitionen in Indien mehr übernommen. Die Nachricht traf viele Unternehmen hart, zumal Indien nach China und Russland weltweit seit Jahren an dritter Stelle der Nachfrage bei Investitionsgarantien liegt.

Nach intensiver Risikoanalyse hat sich der Bund im Januar 2019 bereiterklärt, Garantieanträge für deutsche Investitionen in Indien erneut zu prüfen und jeweils auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indiens zu entscheiden. Welchen Nutzen bieten Investitionsgarantien bei der Erschließung des indischen Marktes und was sollten deutsche Unternehmen bei der Antragstellung beachten?

Mit Herrn Herwig Maaßen von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - dem Mandatar des Bundes für die Investitionsgarantien - zu diskutieren. Herr Matthias Döhrn von der Siemens Financial Services GmbH

Termin: 7. Mai 2019

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